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E-Auto-Förderung 2026:
Bis zu 6000 Euro Zuschuss

Die Bundesregierung fördert Elektroautos mit Steuervorteilen und rückwirkend ab Januar 2026 auch wieder mit einer Kaufprämie. Wer die E-Auto-Förderung beantragen kann und wie viel Geld es gibt.

E-Auto-Förderung: Zuschüsse hängen von Einkommen, Familienstand und Fahrzeugtyp ab

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Die Bundesregierung hat die Eckpunkte für eine neue E-Auto-Förderung bekanntgegeben. Ab 2026 stehen rund drei Milliarden Euro zur Verfügung. Das reicht für geschätzt 800.000 Fahrzeuge in den nächsten drei bis vier Jahren. Diese Rahmenbedingungen stehen bereits fest.

Wann die E-Auto-Förderung 2026 kommt

Quelle: ADAC

Wann die E-Auto-Förderung 2026 kommt

Die neue Förderung soll im Frühjahr starten und auch rückwirkend für E-Autos gelten, die seit dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Anträge können Privatpersonen voraussichtlich ab Mai 2026 stellen. Bis dahin soll laut Bundesumweltministerium ein Online-Portal freigeschaltet sein.

Welche E-Autos werden gefördert?

Geld soll es für erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender und mit Plug-in-Hybrid-Antrieb geben. Zu der Fahrzeugklasse M1 gehören Pkw und die meisten Wohnmobile unter 3,5 Tonnen. Förderung gibt es sowohl beim Kauf als auch beim Leasing der Elektroautos.

Gebrauchte E-Autos werden nicht gefördert. Das Bundesumweltministerium will frühstens 2027 prüfen, ob es für diese auch Geld gibt.

Wer die Förderung fürs E-Auto bekommt

Die Bundesregierung unterstützt private Haushalte mit kleinen und mittlerem Einkommen mit Zuschüssen. Beantragen können die E-Auto-Förderung Privatpersonen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen des gesamten Haushalts von bis zu 80.000 Euro.

Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren um je 5000 Euro auf maximal 90.000 Euro. Die Höhe des zu versteuernden Einkommens wird aus dem Durchschnitt der beiden aktuellsten Steuerbescheide errechnet.

Wenn Sie verheiratet sind, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, wird das zu versteuernde Einkommen der Partnerin oder des Partners hinzuaddiert – sofern nicht bereits im Rahmen des Steuerbescheids der Antragstellenden gemeinsam veranlagt.

Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und auch keine abgegeben hat, kann trotzdem profitieren: Dafür muss man die Steuererklärungen nachträglich abgeben.

Rentnerinnen und Rentner legen eine Rentenbezugsbescheinigung oder Selbsterklärung vor. Die Details der Berechnungsgrundlage werden zeitnah in der Förderrichtlinie veröffentlicht.

So viel Geld gibt es

Je nach Einkommen, Haushaltsgröße und Fahrzeugtyp gibt es zwischen 1500 und 6000 Euro. Diese Zuschüsse plant die Bundesregierung bei der neuen E-Auto-Förderung:

Der Zuschuss hängt vom Fahrzeugtyp ab. Er beträgt für reine E-Autos mindestens 3000 Euro, für Plug-in-Hybride mindestens 1500 Euro.

Familien werden zusätzlich gefördert: Für die ersten beiden Kinder im Haushalt steigt der Zuschuss um jeweils 500 Euro auf insgesamt maximal 4000 Euro. Weitere Kinder werden nicht berücksichtigt.

Niedrigere Einkommen werden stärker gefördert. Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen pro Jahr unter 60.000 Euro ist eine Aufstockung der Förderung um 1000 Euro und unter 45.000 Euro um weitere 1000 Euro vorgesehen. Damit ist eine Gesamtförderung bis zu 6000 Euro für reine E-Autos und 4500 Euro für Plug-in-Hybride oder E-Autos mit Range Extender möglich.

Das Förderprogramm unterstützt je nach Einkommen und Familiengröße auch das Leasing bis zu 6000 Euro. Das Neufahrzeug muss auf den Leasingnehmer zugelassen sein. Dieser muss auch den Förderantrag stellen.

Der Antragsteller muss das Fahrzeug für eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung behalten.

So beantragen Sie die Förderung

Die Förderung können Sie voraussichtlich ab Mai 2026 online und erst nach der Zulassung des neuen E-Autos auf den Antragsteller beantragen. Auf das Datum der Bestellung kommt es nicht an. Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung gestellt werden.

Für den Antrag brauchen Sie die Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages, den Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und die beiden letzten Steuerbescheide (maximal drei Jahre alt). Der Antrag kann schneller bearbeitet werden, wenn Sie die Online-Funktion Ihres Ausweises oder die Ausweis-App des Bundes verwenden.

Weitere Details werden mit der Förderrichtlinie im Februar 2026 bekanntgegeben.

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